Arbeitsrecht
Rechtliche Begriffe zu Kündigung, Abmahnung, Probezeit, Befristung und Arbeitsvertrag.
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Es besteht kein genereller Rechtsanspruch darauf, sie wird jedoch haeufig im Rahmen von Aufhebungsvertraegen oder Kuendigungsschutzklagen vereinbart.
Mehr erfahrenAbmahnung
Eine Abmahnung ist eine formelle Ruege des Arbeitgebers wegen einer Pflichtverletzung mit der Aufforderung zur Verhaltensaenderung. Sie dient als Warnung vor einer Kuendigung bei Wiederholung und wird in die Personalakte aufgenommen.
Mehr erfahrenArbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Er regelt die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhaeltnisses.
Mehr erfahrenAufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Er erfordert keine Kuendigungsfrist, kann aber zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fuehren.
Mehr erfahrenBefristung
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit ohne Kuendigung. Die Befristung bedarf der Schriftform und ist ohne sachlichen Grund fuer maximal zwei Jahre mit bis zu drei Verlaengerungen zulaessig.
Mehr erfahrenFristlose Kuendigung
Die fristlose Kuendigung beendet ein Arbeitsverhaeltnis sofort ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist. Sie erfordert einen wichtigen Grund wie schwere Pflichtverletzung, Diebstahl oder Arbeitsverweigerung und muss binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung erfolgen.
Mehr erfahrenKuendigung
Die Kuendigung ist eine einseitige empfangsbeduertige Willenserklaerung zur Beendigung eines Vertragsverhaeltnisses. Sie bedarf der Schriftform und muss Kuendigungsfristen einhalten, um wirksam zu sein.
Mehr erfahrenProbezeit
Die Probezeit ist eine zu Beginn des Arbeitsverhaeltnisses vereinbarte Erprobungsphase, in der verkuerzte Kuendigungsfristen gelten. Sie darf maximal sechs Monate betragen und ermoeglicht beiden Seiten, die Zusammenarbeit zu pruefen.
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