Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formelle Ruege des Arbeitgebers wegen einer Pflichtverletzung mit der Aufforderung zur Verhaltensaenderung. Sie dient als Warnung vor einer Kuendigung bei Wiederholung und wird in die Personalakte aufgenommen.
Ausführliche Erklärung
Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitgebers, um auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren, ohne sofort zu kuendigen. Sie hat drei wesentliche Funktionen: Dokumentation des Fehlverhaltens, Ruege und Aufforderung zur Verhaltensaenderung sowie Warnung vor kuenfteren Konsequenzen.
Eine wirksame Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret und detailliert beschreiben mit Datum, Uhrzeit und genauem Hergang. Sie muss klar als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten bezeichnet werden und eindeutig auf arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Allgemeine Ermahnungen ohne Kuendigungsandrohung sind keine Abmahnungen im Rechtssinne.
Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber aus Beweisgruenden ueblich. Abmahnungen koennen in die Personalakte aufgenommen werden, haben aber kein Verfallsdatum. Nach angemessener Zeit ohne weitere Vorkommnisse, typischerweise zwei bis drei Jahre, verlieren sie ihre Warnfunktion. Arbeitnehmer koennen eine Gegendarstellung zur Akte geben oder die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung verlangen. Vor einer verhaltensbedingten Kuendigung ist in der Regel eine einschlaegige Abmahnung erforderlich.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Konkretes Fehlverhalten muss benannt werden
- Eindeutige Kuendigungsandrohung bei Wiederholung
- Wird in die Personalakte aufgenommen
- Schriftform empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
- Gegendarstellung oder Entfernung moeglich
- Voraussetzung fuer verhaltensbedingte Kuendigung