Arbeitsrecht

Abmahnung

Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers wegen einer Pflichtverletzung mit der Aufforderung zur Verhaltensänderung. Sie dient als Warnung vor einer Kündigung bei Wiederholung und wird in die Personalakte aufgenommen.

Ausführliche Erklärung

Die arbeitsrechtliche Abmahnung ist ein wichtiges Instrument des Arbeitgebers, um auf Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers zu reagieren, ohne sofort zu kündigen. Sie hat drei wesentliche Funktionen: Dokumentation des Fehlverhaltens, Rüge und Aufforderung zur Verhaltensänderung sowie Warnung vor künfteren Konsequenzen.

Eine wirksame Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret und detailliert beschreiben mit Datum, Uhrzeit und genauem Hergang. Sie muss klar als Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten bezeichnet werden und eindeutig auf arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Wiederholung hinweisen. Allgemeine Ermahnungen ohne Kündigungsandrohung sind keine Abmahnungen im Rechtssinne.

Eine Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber aus Beweisgründen üblich. Abmahnungen können in die Personalakte aufgenommen werden, haben aber kein Verfallsdatum. Nach angemessener Zeit ohne weitere Vorkommnisse, typischerweise zwei bis drei Jahre, verlieren sie ihre Warnfunktion. Arbeitnehmer können eine Gegendarstellung zur Akte geben oder die Entfernung einer unberechtigten Abmahnung verlangen. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine einschlägige Abmahnung erforderlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Konkretes Fehlverhalten muss benannt werden
  • Eindeutige Kündigungsandrohung bei Wiederholung
  • Wird in die Personalakte aufgenommen
  • Schriftform empfohlen, aber nicht vorgeschrieben
  • Gegendarstellung oder Entfernung möglich
  • Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigung