Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Er regelt die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses.

Ausführliche Erklärung

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich niederzulegen.

Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn und gegebenenfalls Befristung des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung, Vergütung einschließlich Zusammensetzung und Fälligkeit, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen sowie Hinweise auf anwendbare Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Probezeit, Nebentätigkeitsregelungen und Verschwiegenheitspflichten werden häufig ebenfalls vereinbart.

Arbeitsverträge unterliegen der AGB-Kontrolle. Unwirksame Klauseln, etwa unangemessene Vertragsstrafen, zu kurze Ausschlussfristen oder weitreichende Versetzungsklauseln, müssen nicht befolgt werden. Stattdessen gilt die gesetzliche Regelung. Bei Unklarheiten über Vertragsklauseln sollten Sie vor Unterzeichnung Rückfrage halten oder rechtliche Beratung suchen. Änderungen des Arbeitsvertrags bedürfent der Zustimmung beider Seiten, der Arbeitgeber kann sie nicht einseitig durchsetzen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Mündlich oder schriftlich abschließbar
  • Nachweispflicht für wesentliche Bedingungen
  • Regelt Vergütung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen
  • AGB-Kontrolle bei Formularverträgen
  • Änderungen nur mit Zustimmung beider Seiten
  • Prüfung vor Unterschrift empfohlen