Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die sich der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Er regelt die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhaeltnisses.
Ausführliche Erklärung
Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage jedes Beschaeftigungsverhaeltnisses und regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann muendlich oder schriftlich geschlossen werden, wobei der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz verpflichtet ist, die wesentlichen Vertragsbedingungen spaetestens einen Monat nach Arbeitsbeginn schriftlich niederzulegen.
Wesentliche Bestandteile eines Arbeitsvertrags sind: Name und Anschrift der Vertragsparteien, Beginn und gegebenenfalls Befristung des Arbeitsverhaeltnisses, Arbeitsort und Taetigkeitsbeschreibung, Verguetung einschliesslich Zusammensetzung und Faelligkeit, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch, Kuendigungsfristen sowie Hinweise auf anwendbare Tarifvertraege oder Betriebsvereinbarungen. Probezeit, Nebentaetigkeitsregelungen und Verschwiegenheitspflichten werden haeufig ebenfalls vereinbart.
Arbeitsvertraege unterliegen der AGB-Kontrolle. Unwirksame Klauseln, etwa unangemessene Vertragsstrafen, zu kurze Ausschlussfristen oder weitreichende Versetzungsklauseln, muessen nicht befolgt werden. Stattdessen gilt die gesetzliche Regelung. Bei Unklarheiten ueber Vertragsklauseln sollten Sie vor Unterzeichnung Rueckfrage halten oder rechtliche Beratung suchen. Aenderungen des Arbeitsvertrags beduerfent der Zustimmung beider Seiten, der Arbeitgeber kann sie nicht einseitig durchsetzen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Muendlich oder schriftlich abschliessbar
- Nachweispflicht fuer wesentliche Bedingungen
- Regelt Verguetung, Arbeitszeit und Kuendigungsfristen
- AGB-Kontrolle bei Formularvertraegen
- Aenderungen nur mit Zustimmung beider Seiten
- Pruefung vor Unterschrift empfohlen