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Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses. Er erfordert keine Kuendigungsfrist, kann aber zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fuehren.

Ausführliche Erklärung

Der Aufhebungsvertrag, auch Auflösungsvertrag genannt, ist eine Alternative zur Kuendigung und beendet das Arbeitsverhaeltnis im gegenseitigen Einvernehmen. Anders als bei der einseitigen Kuendigung vereinbaren beide Parteien gemeinsam die Vertragsbeendigung, weshalb Kuendigungsfristen und Kuendigungsschutz nicht greifen.

Ein Aufhebungsvertrag kann verschiedene Vorteile bieten: schnellerer Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber, Vermeidung betriebsbedingter Kuendigungen, Abfindungszahlungen und individuelle Vereinbarungen zu Freistellung, Resturlaub oder Zeugnis. Arbeitgeber nutzen ihn, um Kuendigungsschutzklagen zu vermeiden.

Die Risiken sind jedoch erheblich. Das Wichtigste: Die Agentur fuer Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu zwoelf Wochen verhaengen, wenn Sie ohne wichtigen Grund an der Beendigung mitgewirkt haben. Dies reduziert Ihr Arbeitslosengeld deutlich. Zudem kann ein Aufhebungsvertrag nach Unterzeichnung nicht widerrufen werden. Er muss zwingend schriftlich erfolgen. Nehmen Sie sich Bedenkzeit, lassen Sie den Vertrag rechtlich pruefen und unterschreiben Sie niemals unter Druck. Verhandeln Sie alle Konditionen vor der Unterschrift.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Einvernehmliche Beendigung ohne Kuendigungsfrist
  • Kann zu Sperrzeit beim Arbeitslosengeld fuehren
  • Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben
  • Kein Widerruf nach Unterschrift moeglich
  • Abfindung und Konditionen verhandelbar
  • Rechtliche Beratung vor Unterschrift empfohlen