Rechnung erstellen kostenlos online.
Professionelle Rechnungen in wenigen Minuten - sofort und ohne Anmeldung
Generator wird geladen...
Das könnte Sie auch interessieren
Rechnung erstellen in 5 Schritten
Absender-Daten eingeben
Tragen Sie Ihre Firmendaten, Steuernummer und Bankverbindung ein.
Empfänger ausfüllen
Geben Sie die Kundendaten wie Name, Adresse und ggf. Kundennummer ein.
Rechnungspositionen hinzufügen
Fügen Sie Ihre Leistungen oder Produkte mit Menge, Einzelpreis und Steuersatz hinzu.
Kleinunternehmer-Option
Falls Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG sind, aktivieren Sie diese Option für eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.
PDF herunterladen
Laden Sie Ihre fertige Rechnung als professionelles PDF herunter.
Rechnungen korrekt ausstellen — was das Gesetz vorschreibt
Das Umsatzsteuergesetz (§ 14 UStG) schreibt genau vor, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, damit der Empfänger die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen darf. Fehlt auch nur eine Pflichtangabe, riskiert der Rechnungsempfänger, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug verweigert. Unser Generator stellt sicher, dass alle Pflichtangaben korrekt befüllt sind.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die fortlaufende Rechnungsnummer: Sie muss einmalig und lückenlos sein. Fehlende Nummern können bei einer Betriebsprüfung als Indiz für nicht verbuchte Einnahmen gewertet werden. Empfehlenswert ist ein jahresbasiertes System wie "2026-001", das gleichzeitig das Ausstellungsjahr dokumentiert.
Umsatzsteuer richtig ausweisen
In Deutschland gelten aktuell zwei Umsatzsteuersätze: Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Satz von 7 % gilt unter anderem für Lebensmittel (nicht Restaurant), Bücher, Zeitschriften, Personennahverkehr und bestimmte kulturelle Leistungen. Manche Leistungen sind gänzlich steuerfrei, zum Beispiel Arztleistungen, Bildungsleistungen anerkannter Einrichtungen oder Finanzdienstleistungen.
Wenn Sie als Kleinunternehmer (Jahresumsatz unter 25.000 Euro netto im Vorjahr und voraussichtlich unter 100.000 Euro im laufenden Jahr) nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind, dürfen Sie keine Steuer ausweisen. Aktivieren Sie im Generator die Kleinunternehmer-Option, um den gesetzlich erforderlichen Hinweistext automatisch einzufügen.
E-Rechnungspflicht ab 2025/2026
Mit dem Wachstumschancengesetz hat Deutschland die verpflichtende E-Rechnung für B2B-Umsätze eingeführt. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, strukturierte E-Rechnungen zu empfangen. Ab 2026 (für größere Unternehmen) bzw. 2027 (für alle anderen) gilt auch eine Ausstellungspflicht. Betroffen sind Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern. Für B2C-Rechnungen, Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro und grenzüberschreitende Leistungen gelten weiterhin Ausnahmen. Nutzen Sie unseren separaten E-Rechnungs-Generator für ZUGFeRD- und XRechnung-konforme Dateien.