Mahnung erstellen - Kostenlos & rechtssicher
Von der freundlichen Zahlungserinnerung bis zur letzten Mahnung vor dem gerichtlichen Mahnverfahren. Mit automatischer Berechnung von Verzugszinsen und Mahngebühren.
Mahnung erstellen
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Die Mahnung kann erst erstellt werden, wenn alle erforderlichen Daten eingegeben wurden.
Rechtliche Hinweise
- • Mahngebühren müssen angemessen sein (Verbraucher: 2-5 EUR/Mahnung)
- • Bei B2B: Pauschale von 40 EUR nach § 288 Abs. 5 BGB möglich
- • Verzugszinsen: Basiszinssatz + 5% (Verbraucher) / + 9% (B2B)
- • Dokumentieren Sie alle Mahnungen für Nachweiszwecke
Die Mahnstufen im Überblick
Zahlungserinnerung
Freundliche Erinnerung ohne Gebühren. Tonfall: höflich. Oft genügt dies, um die Zahlung zu erhalten.
1. Mahnung
Bestimmter Ton, Mahngebühr möglich (~5 EUR). Verzugszinsen können berechnet werden.
2. Mahnung
Nachdrücklicher Ton, höhere Gebühr (~10 EUR). Ankündigung weiterer Schritte möglich.
Letzte Mahnung
Strenger Ton, Androhung von Inkasso oder gerichtlichem Mahnverfahren. Letzte Chance vor rechtlichen Schritten.
Verzug ab Fälligkeit
30 Tage nach Fälligkeit automatisch, oder nach Mahnung
Verzugszinsen
Basiszins + 5% (Verbraucher) oder + 9% (B2B)
B2B-Pauschale
40 EUR pauschale Mahnkosten nach § 288 Abs. 5 BGB
Verjährung
3 Jahre ab Jahresende der Entstehung (§ 195 BGB)
Das enthält Ihre Mahnung
Gläubiger-Daten
Ihre Firmendaten als Rechnungssteller inkl. Bankverbindung
Schuldner-Daten
Name und Adresse des säumigen Kunden
Rechnungsreferenz
Angaben zur ursprünglichen Rechnung (Nummer, Datum, Betrag)
Mahnstufe
Von Zahlungserinnerung über 1./2. Mahnung bis zur letzten Mahnung
Mahnkosten
Optionale Mahngebühren und Verzugszinsen
Zahlungsfrist
Neue Frist für die Zahlung
Tipps für erfolgreiches Mahnen
Beginnen Sie mit einer freundlichen Zahlungserinnerung - oft handelt es sich nur um ein Versehen.
Setzen Sie realistische Zahlungsfristen (7-14 Tage).
Dokumentieren Sie jeden Schritt im Mahnprozess.
Bieten Sie bei Bedarf Ratenzahlung an, um eine Lösung zu finden.
Prüfen Sie vor der letzten Mahnung die Bonität des Schuldners.
Für das gerichtliche Mahnverfahren nutzen Sie das Online-Portal: mahngerichte.de
Rechtliche Hinweise
- • Diese Vorlage dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.
- • Bei hohen Forderungen oder komplexen Fällen sollten Sie einen Rechtsanwalt konsultieren.
- • Mahngebühren müssen angemessen sein und den tatsächlichen Kosten entsprechen.
- • Verzugszinsen dürfen erst ab Verzugseintritt berechnet werden.
- • Bewahren Sie alle Mahnungen und Zustellnachweise sorgfältig auf.
- • Bei B2B-Forderungen können Sie ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen verlangen, wenn das Zahlungsziel überschritten ist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Häufige Fragen zur Mahnung
Wann darf ich eine Mahnung schreiben?
Wie hoch dürfen Mahngebühren sein?
Wie berechne ich Verzugszinsen?
Wie viele Mahnungen muss ich schreiben?
Was muss in einer Mahnung stehen?
Wann sollte ich ein Inkasso-Unternehmen einschalten?
Wann verjähren Forderungen?
Was ist ein gerichtliches Mahnverfahren?
Darf ich die Mahnung per E-Mail senden?
Was bedeutet "Basiszinssatz"?
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