Vertragsvorlage

Kaufvertrag Auto - Kostenlos erstellen

Erstellen Sie einen rechtssicheren Kfz-Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf. Mit allen wichtigen Klauseln zu Fahrzeugzustand, Gewährleistung und Übergabe.

Rechtssicher
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Privatverkauf

Kfz-Kaufvertrag erstellen

Verkäufer
Käufer
Fahrzeugdaten
Kaufpreis und Zahlung
Mängel und Zubehör
Unterschrift

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Das enthält Ihr Kaufvertrag

Vertragsparteien

Vollständige Angaben zu Verkäufer und Käufer mit Ausweiskontrolle

Fahrzeugdaten

Marke, Modell, Fahrgestellnummer, Kilometerstand, Erstzulassung

Fahrzeugzustand

Bekannte Mängel, durchgeführte Reparaturen, Unfallschäden

Kaufpreis

Vereinbarter Preis und Zahlungsmodalitäten

Gewährleistung

Gewährleistungsausschluss (bei Privatverkauf zulässig)

Übergabe

Datum, übergebene Dokumente und Zubehör

Identität prüfen

Ausweis des Käufers/Verkäufers kontrollieren und Daten notieren

Barzahlung

Bei Überweisung erst nach Zahlungseingang übergeben

Mängel angeben

Alle bekannten Mängel müssen im Vertrag aufgeführt werden

Ummeldung

Käufer muss das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ummelden

Wichtige Hinweise beim Autoverkauf

  • Dieser Kaufvertrag gilt für den Privatverkauf zwischen Verbrauchern.
  • Der Gewährleistungsausschluss gilt nur für Privatverkäufe, nicht für gewerbliche Verkäufer.
  • Bei bekannten Mängeln ist eine wahrheitsgemäße Angabe zwingend erforderlich.
  • Die Ummeldung muss innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgen.
  • • Niemals Schecks als Zahlungsmittel akzeptieren!
  • • Fahrzeug vor Übergabe fotografieren (Zustand dokumentieren)

Häufige Fragen zum Kfz-Kaufvertrag

Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Ja, bei Privatverkäufen (Verbraucher an Verbraucher) kann die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen werden. Der Ausschluss muss aber klar formuliert sein und gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel.
Was passiert bei falscher Kilometerangabe?
Eine falsche Kilometerangabe ist Betrug. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz fordern. Der Verkäufer macht sich strafbar. Daher sollte der im Tacho angezeigte Stand mit "lt. Tacho, Laufleistung nicht überprüfbar" angegeben werden.
Muss ich bekannte Mängel angeben?
Ja, alle bekannten Mängel müssen im Vertrag aufgeführt werden. Verschweigt der Verkäufer Mängel arglistig, kann der Käufer trotz Gewährleistungsausschluss vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Was sollte ich vor dem Verkauf prüfen?
Prüfen Sie die Identität des Käufers (Ausweis). Nehmen Sie nur Barzahlung oder bestätigte Überweisungen an – niemals Schecks. Übergeben Sie das Fahrzeug erst nach Zahlungseingang. Behalten Sie eine Kopie des Kaufvertrags.
Wer muss das Auto ummelden?
Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) bei der Zulassungsstelle umzumelden. Bis zur Ummeldung bleibt der Verkäufer als Halter eingetragen. Empfehlung: Ummeldung schriftlich im Vertrag festhalten.

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