Arbeitsrecht

Kuendigung

Die Kuendigung ist eine einseitige empfangsbeduertige Willenserklaerung zur Beendigung eines Vertragsverhaeltnisses. Sie bedarf der Schriftform und muss Kuendigungsfristen einhalten, um wirksam zu sein.

Ausführliche Erklärung

Die Kuendigung ist ein fundamentales Rechtsinstrument zur Beendigung von Vertragsverhaeltnissen, insbesondere von Arbeits- und Mietvertraegen. Als einseitige Willenserklaerung benoetigt sie keine Zustimmung des Vertragspartners, muss aber bestimmten Formvorschriften genuegen und fristgerecht erfolgen.

Im Arbeitsrecht unterscheidet man ordentliche und ausserordentliche Kuendigung. Die ordentliche Kuendigung erfolgt unter Einhaltung der Kuendigungsfrist, die je nach Betriebszugehoerigkeit zwischen vier Wochen und sieben Monaten betraegt. Die ausserordentliche (fristlose) Kuendigung beendet das Arbeitsverhaeltnis sofort, setzt aber einen wichtigen Grund wie schwere Pflichtverletzung voraus. Arbeitsvertraege erfordern zwingend die Schriftform mit eigenhaendiger Unterschrift.

Bei Mietvertraegen betraegt die Kuendigungsfrist fuer Mieter einheitlich drei Monate zum Monatsende. Vermieter muessen laengere Fristen beachten. Allgemeine Vertraege wie Handyvertraege, Fitnessstudios oder Versicherungen unterliegen den vertraglichen Vereinbarungen, wobei seit 2022 Hoechstlaufzeiten und Kuendigungsfristen gesetzlich begrenzt sind. Eine Kuendigung sollte per Einschreiben erfolgen, um den Zugang nachweisen zu koennen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Schriftform mit Unterschrift bei Arbeits- und Mietvertraegen
  • Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich geregelten Fristen
  • Ordentliche oder ausserordentliche Kuendigung moeglich
  • Nachweis des Zugangs durch Einschreiben empfohlen
  • Kuendigungsschutz im Arbeitsrecht beachten
  • Keine Begruendungspflicht bei ordentlicher Kuendigung