Fristlose Kuendigung
Die fristlose Kuendigung beendet ein Arbeitsverhaeltnis sofort ohne Einhaltung einer Kuendigungsfrist. Sie erfordert einen wichtigen Grund wie schwere Pflichtverletzung, Diebstahl oder Arbeitsverweigerung und muss binnen zwei Wochen nach Kenntniserlangung erfolgen.
Ausführliche Erklärung
Die fristlose, auch ausserordentliche Kuendigung genannt, ist das schaerfste Mittel zur Beendigung eines Arbeitsverhaeltnisses und beendet es sofort, ohne dass die ueblichen Kuendigungsfristen eingehalten werden muessen. Paragraf 626 BGB regelt die Voraussetzungen: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhaeltnisses unzumutbar macht.
Typische Gruende fuer eine fristlose Kuendigung durch den Arbeitgeber sind: Diebstahl oder Betrug gegenueber dem Arbeitgeber, beharrliche Arbeitsverweigerung, schwere Beleidigung oder Taetlichkeiten, Verrat von Geschaeftsgeheimnissen oder wiederholte Pflichtverletzungen trotz Abmahnung. Auch Arbeitnehmer koennen fristlos kuendigen, etwa bei Lohnrueckstaenden, Mobbing oder Arbeitsschutzverletzungen.
Die Kuendigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kuendigungsgrundes erfolgen, danach ist das Recht verwirkt. In der Regel ist eine vorherige Abmahnung erforderlich, es sei denn, der Verstoss ist so schwerwiegend, dass eine Abmahnung sinnlos waere. Die fristlose Kuendigung bedarf der Schriftform. Betroffene sollten unverzueglich rechtliche Beratung suchen und gegebenenfalls Kuendigungsschutzklage erheben.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sofortige Beendigung ohne Kuendigungsfrist
- Wichtiger Grund nach Paragraf 626 BGB erforderlich
- Zwei-Wochen-Frist nach Kenntniserlangung
- In der Regel vorherige Abmahnung notwendig
- Schriftform ist zwingend vorgeschrieben
- Kuendigungsschutzklage innerhalb drei Wochen moeglich