Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Tätigkeit, Leistung und Ihres Verhaltens durch den Arbeitgeber. Sie haben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses.
Ausführliche Erklärung
Das Arbeitszeugnis ist ein unverzichtbares Dokument für Ihre berufliche Laufbahn und hat erheblichen Einfluss auf zukünftige Bewerbungen. Es dokumentiert Ihre Beschäftigung und bewertet Ihre Leistungen und Ihr Sozialverhalten. Laut Paragraph 109 der Gewerbeordnung haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch auf Ausstellung.
Es gibt zwei Arten: Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Art und Dauer der Beschäftigung ohne Bewertung. Das qualifizierte Zeugnis enthält zusätzlich eine Beurteilung Ihrer Leistung, Führung und Ihres Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis Standard.
Die Zeugnissprache folgt einem eigenen Code: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht der Note eins, "zu unserer vollen Zufriedenheit" der Note zwei. Formulierungen wie "im Großen und Ganzen" oder "bemühte sich" sind Warnsignale für schlechte Bewertungen. Arbeitszeugnisse müssen wohlwollend formuliert sein, dürfen aber keine unwahren Aussagen enthalten. Bei negativen Beurteilungen können Sie Nachbesserung verlangen. Der Anspruch auf Zeugniserteilung verjährt nach drei Jahren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzlicher Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis möglich
- Muss wohlwollend und wahrheitsgetreu sein
- Zeugnissprache mit eigenen Bewertungscodes
- Nachbesserung bei negativer Beurteilung möglich
- Verjährung des Anspruchs nach drei Jahren