Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis ist eine schriftliche Beurteilung Ihrer Taetigkeit, Leistung und Ihres Verhaltens durch den Arbeitgeber. Sie haben bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einen gesetzlichen Anspruch auf Ausstellung eines qualifizierten Zeugnisses.
Ausführliche Erklärung
Das Arbeitszeugnis ist ein unverzichtbares Dokument fuer Ihre berufliche Laufbahn und hat erheblichen Einfluss auf zukuenftige Bewerbungen. Es dokumentiert Ihre Beschaeftigung und bewertet Ihre Leistungen und Ihr Sozialverhalten. Laut Paragraph 109 der Gewerbeordnung haben Sie bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses einen Rechtsanspruch auf Ausstellung.
Es gibt zwei Arten: Das einfache Zeugnis beschraenkt sich auf Art und Dauer der Beschaeftigung ohne Bewertung. Das qualifizierte Zeugnis enthaelt zusaetzlich eine Beurteilung Ihrer Leistung, Fuehrung und Ihres Verhaltens gegenueber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden. In der Praxis ist das qualifizierte Zeugnis Standard.
Die Zeugnissprache folgt einem eigenen Code: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" entspricht der Note eins, "zu unserer vollen Zufriedenheit" der Note zwei. Formulierungen wie "im Grossen und Ganzen" oder "bemuehte sich" sind Warnsignale fuer schlechte Bewertungen. Arbeitszeugnisse muessen wohlwollend formuliert sein, duerfen aber keine unwahren Aussagen enthalten. Bei negativen Beurteilungen koennen Sie Nachbesserung verlangen. Der Anspruch auf Zeugniserteilung verjahrt nach drei Jahren.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Gesetzlicher Anspruch bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses
- Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis moeglich
- Muss wohlwollend und wahrheitsgetreu sein
- Zeugnissprache mit eigenen Bewertungscodes
- Nachbesserung bei negativer Beurteilung moeglich
- Verjaehrung des Anspruchs nach drei Jahren