Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung, durch die der Vermieter dem Mieter eine Sache, typischerweise eine Wohnung, gegen Zahlung eines Entgelts zum Gebrauch ueberlaesst. Er regelt Rechte und Pflichten beider Parteien und bedarf bei Wohnraum bestimmter Formvorschriften.
Ausführliche Erklärung
Der Mietvertrag ist einer der wichtigsten Vertraege im Alltag und regelt das Verhaeltnis zwischen Vermieter und Mieter umfassend. Das Mietrecht ist im Buergerlichen Gesetzbuch, Paragrafen 535 bis 580a, geregelt und bietet Mietern erheblichen gesetzlichen Schutz.
Ein Mietvertrag enthaelt die Parteien mit vollstaendigen Namen und Adressen, eine genaue Beschreibung des Mietobjekts einschliesslich Nebenraeumen und Zubehoer, den Mietbeginn und gegebenenfalls die Befristung, die Miete aufgeschluesselt in Kaltmiete, Betriebskosten und Heizkosten, die Kaution von maximal drei Monats-Kaltmieten sowie Regelungen zu Schoenheitsreparaturen, Haustierhaltung und Hausordnung.
Muendliche Mietvertraege sind grundsaetzlich gueltig, fuer Vertraege ueber mehr als ein Jahr ist jedoch Schriftform vorgeschrieben. Mietvertraege unterliegen einer AGB-Kontrolle, unwirksame Klauseln wie starre Renovierungsfristen muessen nicht befolgt werden. Die Kuendigungsfrist fuer Mieter betraegt drei Monate, Vermieter haben laengere Fristen. Mieterhoehungen sind an strenge Voraussetzungen gebunden. Ein Uebergabeprotokoll bei Ein- und Auszug schuetzt beide Seiten vor Streitigkeiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Schriftform bei Laufzeit ueber einem Jahr
- Kaution maximal drei Monats-Kaltmieten
- Dreimonatige Kuendigungsfrist fuer Mieter
- Mieterhoehungen gesetzlich begrenzt
- AGB-Kontrolle bei Formularvertraegen
- Uebergabeprotokoll empfohlen