Vertragsrecht

Bürgschaft

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dem Gläubiger einzustehen. Sie bedarf der Schriftform und birgt erhebliche finanzielle Risiken für den Bürgen.

Ausführliche Erklärung

Die Bürgschaft ist eine persönliche Sicherheit, bei der der Bürge die Haftung für fremde Schulden übernimmt. Sie wird häufig verlangt bei Mietverträgen, wenn das Einkommen des Mieters nicht ausreicht, bei Bankkrediten als zusätzliche Sicherheit oder bei Geschäftsgründungen ohne ausreichendes Eigenkapital.

Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen: Bei der gewöhnlichen Bürgschaft kann der Bürge verlangen, dass der Gläubiger zunächst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt (Einrede der Vorausklage). Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge auf diese Einrede und kann sofort belangt werden. Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern muss der Bürge ohne Prüfung der Berechtigung zahlen.

Die Risiken sind erheblich: Der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen, auch über die Hauptschuld hinaus für Zinsen und Kosten. Die Bürgschaft bedarf zwingend der Schriftform und muss die Hauptschuld bezeichnen. Höchstbetragsbürgschaften begrenzen das Risiko. Der Bürge hat zwar Rückgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner, kann diesen aber oft nicht durchsetzen. Lassen Sie jeden Bürgschaftsvertrag rechtlich prüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Haftung für fremde Schulden mit eigenem Vermögen
  • Schriftform gesetzlich vorgeschrieben
  • Selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Einrede
  • Höchstbetragsbürgschaft zur Risikobegrenzung
  • Rückgriffsanspruch gegen Hauptschuldner
  • Rechtliche Prüfung vor Unterschrift dringend empfohlen