Buergschaft
Eine Buergschaft ist ein Vertrag, durch den sich der Buerge verpflichtet, fuer die Verbindlichkeiten eines Dritten gegenueber dem Glaeubiger einzustehen. Sie bedarf der Schriftform und birgt erhebliche finanzielle Risiken fuer den Buergen.
Ausführliche Erklärung
Die Buergschaft ist eine persoenliche Sicherheit, bei der der Buerge die Haftung fuer fremde Schulden uebernimmt. Sie wird haeufig verlangt bei Mietvertraegen, wenn das Einkommen des Mieters nicht ausreicht, bei Bankkrediten als zusaetzliche Sicherheit oder bei Geschaeftsgruendungen ohne ausreichendes Eigenkapital.
Das Gesetz unterscheidet verschiedene Formen: Bei der gewoehnlichen Buergschaft kann der Buerge verlangen, dass der Glaeubiger zunaechst den Hauptschuldner in Anspruch nimmt (Einrede der Vorausklage). Bei der selbstschuldnerischen Buergschaft verzichtet der Buerge auf diese Einrede und kann sofort belangt werden. Bei der Buergschaft auf erstes Anfordern muss der Buerge ohne Pruefung der Berechtigung zahlen.
Die Risiken sind erheblich: Der Buerge haftet mit seinem gesamten Vermoegen, auch ueber die Hauptschuld hinaus fuer Zinsen und Kosten. Die Buergschaft bedarf zwingend der Schriftform und muss die Hauptschuld bezeichnen. Hoechstbetragsburegschaften begrenzen das Risiko. Der Buerge hat zwar Rueckgriffsanspruch gegen den Hauptschuldner, kann diesen aber oft nicht durchsetzen. Lassen Sie jeden Buergschaftsvertrag rechtlich pruefen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Haftung fuer fremde Schulden mit eigenem Vermoegen
- Schriftform gesetzlich vorgeschrieben
- Selbstschuldnerische Buergschaft ohne Einrede
- Hoechstbetragsburegschaft zur Risikobegrenzung
- Rueckgriffsanspruch gegen Hauptschuldner
- Rechtliche Pruefung vor Unterschrift dringend empfohlen