Vertragsrecht

Vollmacht

Eine Vollmacht ist eine Erklaerung, durch die jemand einer anderen Person die Befugnis erteilt, in seinem Namen rechtsgeschaeftlich zu handeln. Je nach Umfang unterscheidet man General-, Spezial- und Vorsorgevollmachten.

Ausführliche Erklärung

Die Vollmacht ist ein wichtiges Rechtsinstrument, das es ermoeglicht, Rechtsgeschaefte durch einen Vertreter abschliessen zu lassen. Der Vollmachtgeber ermaechtigt den Bevollmaechtigten, in seinem Namen zu handeln, wobei die Rechtsfolgen direkt beim Vollmachtgeber eintreten.

Es gibt verschiedene Arten von Vollmachten: Die Generalvollmacht umfasst alle Rechtsgeschaefte und Lebensbereiche. Die Spezialvollmacht ist auf bestimmte Einzelhandlungen beschraenkt, etwa den Verkauf eines Fahrzeugs. Die Vorsorgevollmacht greift bei Geschaeftsunfaehigkeit und ermoeglicht Entscheidungen in Gesundheits- und Vermogensangelegenheiten. Die Bankvollmacht berechtigt zur Kontofuehrung, die Prozessvollmacht zur Vertretung vor Gericht.

Die Vollmacht bedarf grundsaetzlich keiner Form, kann also auch muendlich erteilt werden. Fuer bestimmte Rechtsgeschaefte wie Grundstueckskauf oder GmbH-Gruendung ist jedoch notarielle Beglaubigung der Vollmacht erforderlich. Vollmachten koennen jederzeit widerrufen werden. Sie sollten den Umfang klar definieren, die Personalien beider Parteien enthalten und Datum sowie eigenhaendige Unterschrift tragen. Bei wichtigen Angelegenheiten ist professionelle Beratung empfehlenswert.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ermaechtigung zum Handeln im fremden Namen
  • Verschiedene Arten je nach Umfang
  • Grundsaetzlich formfrei, Ausnahmen beachten
  • Jederzeit widerrufbar
  • Eigenhaendige Unterschrift empfohlen
  • Notarielle Form bei Grundstuecksgeschaeften