Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich der Verkäufer zur Übergabe einer Sache und der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden, bei Immobilien ist notarielle Beurkundung erforderlich.
Ausführliche Erklärung
Der Kaufvertrag ist der häufigste Vertragstyp im Alltag und regelt den Austausch von Waren oder Sachen gegen Geld. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragrafen 433 bis 479 BGB. Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande: Angebot und Annahme.
Im Privatbereich sind Kaufverträge formfrei, können also auch mündlich oder durch schlüssiges Handeln geschlossen werden. Für Grundstücke und Immobilien schreibt das Gesetz notarielle Beurkundung vor. Bei höherwertigen beweglichen Sachen wie Gebrauchtwagen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag mit detaillierter Beschreibung, Kaufpreis, Zustand und Haftungsregelungen.
Verkäufer haften für Sachmangel: Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit haben und frei von Mängeln sein. Privatverkäufer können die Gewährleistung ausschließen, gewerbliche Verkäufer müssen mindestens ein Jahr Gewährleistung bieten. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Bei Mängeln stehen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz als Rechtsbehelfe zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Formfreiheit bei beweglichen Sachen
- Notarielle Beurkundung bei Immobilien
- Gewährleistung für Mängel zwei Jahre
- Privatverkäufer können Haftung ausschließen
- Widerrufsrecht bei Fernabsatz vierzehn Tage
- Schriftform bei Gebrauchtwagen empfohlen