Vertragsrecht

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist eine Vereinbarung, durch die sich der Verkaeufer zur Uebergabe einer Sache und der Kaeufer zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet. Er kann muendlich oder schriftlich geschlossen werden, bei Immobilien ist notarielle Beurkundung erforderlich.

Ausführliche Erklärung

Der Kaufvertrag ist der haeufigste Vertragstyp im Alltag und regelt den Austausch von Waren oder Sachen gegen Geld. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den Paragrafen 433 bis 479 BGB. Ein Kaufvertrag kommt durch uebereinstimmende Willenserklaerungen zustande: Angebot und Annahme.

Im Privatbereich sind Kaufvertraege formfrei, koennen also auch muendlich oder durch schluessiges Handeln geschlossen werden. Fuer Grundstuecke und Immobilien schreibt das Gesetz notarielle Beurkundung vor. Bei hoeherwertigen beweglichen Sachen wie Gebrauchtwagen empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag mit detaillierter Beschreibung, Kaufpreis, Zustand und Haftungsregelungen.

Verkaeufer haften fuer Sachmangel: Die Kaufsache muss die vereinbarte Beschaffenheit haben und frei von Maengeln sein. Privatverkaeufer koennen die Gewaehrleistung ausschliessen, gewerbliche Verkaeufer muessen mindestens ein Jahr Gewaehrleistung bieten. Verbraucher haben bei Fernabsatzvertraegen ein vierzehnfaegiges Widerrufsrecht. Bei Maengeln stehen Nacherfuellung, Minderung, Ruecktritt oder Schadensersatz als Rechtsbehelfe zur Verfuegung.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Formfreiheit bei beweglichen Sachen
  • Notarielle Beurkundung bei Immobilien
  • Gewaehrleistung fuer Maengel zwei Jahre
  • Privatverkaeufer koennen Haftung ausschliessen
  • Widerrufsrecht bei Fernabsatz vierzehn Tage
  • Schriftform bei Gebrauchtwagen empfohlen