Widerspruch
Ein Widerspruch ist ein Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte von Behoerden, der innerhalb eines Monats schriftlich einzulegen ist. Er fuehrt zur erneuten Ueberpruefung der Entscheidung und ist Voraussetzung fuer eine spaetere Klage.
Ausführliche Erklärung
Der Widerspruch ist das Rechtsmittel gegen behoerdliche Entscheidungen in Form von Verwaltungsakten. Er ermoeglicht es Buergern, gegen belastende Bescheide wie Steuerbescheide, Bussgeldbescheide, Ablehnungen von Sozialleistungen oder andere behoerdliche Massnahmen vorzugehen.
Die Widerspruchsfrist betraegt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids, bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung ein Jahr. Der Widerspruch muss schriftlich bei der erlassenden Behoerde eingelegt werden. Eine Begruendung ist nicht zwingend, aber empfehlenswert. Der Widerspruch hemmt in vielen Faellen die Vollziehung des Bescheids, Sie koennen zusaetzlich Aussetzung der Vollziehung beantragen.
Die Behoerde prueft ihre Entscheidung erneut und erlasst einen Widerspruchsbescheid. Hilft sie dem Widerspruch ab, wird die urspruengliche Entscheidung aufgehoben. Weist sie ihn zurueck, koennen Sie innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erheben. In einigen Bundeslaendern wurde das Widerspruchsverfahren abgeschafft, dort ist direkte Klage moeglich. Pruefen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids sorgfaeltig.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Monatsfrist ab Bekanntgabe einhalten
- Schriftform an die erlassende Behoerde
- Hemmt oft die Vollziehung
- Aussetzung der Vollziehung beantragen
- Begruendung empfohlen, aber nicht zwingend
- Klage nach Zurueckweisung moeglich