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Mahnung

Eine Mahnung ist eine Aufforderung an den Schuldner, eine fällige Leistung zu erbringen. Sie setzt den Schuldner in Verzug und berechtigt den Gläubiger zu Verzugszinsen und weiteren rechtlichen Schritten.

Ausführliche Erklärung

Die Mahnung ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Forderungen und setzt den Schuldner rechtlich in Verzug, wenn die Leistung fällig und nicht erbracht wurde. Ab Verzugseintritt schuldet der Schuldner Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Geschäften zwischen Unternehmern neun Prozentpunkte.

Eine wirksame Mahnung enthält die genaue Bezeichnung der Forderung mit Rechnungsnummer und Betrag, das ursprüngliche Zahlungsziel, eine Zahlungsaufforderung mit angemessener Nachfrist von typischerweise sieben bis vierzehn Tagen und den Hinweis auf Konsequenzen bei Nichtzahlung. Sie sollte sachlich formuliert sein und die Bankverbindung für die Zahlung enthalten.

In bestimmten Fällen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein: wenn ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsdatum verstrichen ist, dreißig Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang bei Verbrauchern (mit Hinweis in der Rechnung) oder bei ernsthafter Zahlungsverweigerung. Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist kann der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Dokumentieren Sie alle Mahnungen mit Datum und Versandnachweis.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Setzt den Schuldner in Verzug
  • Berechtigt zu Verzugszinsen
  • Angemessene Zahlungsfrist setzen
  • Genaue Bezeichnung der Forderung
  • Versand per Einschreiben bei wichtigen Fällen
  • Vorbereitung für gerichtliches Mahnverfahren