Mahnung
Eine Mahnung ist eine Aufforderung an den Schuldner, eine faellige Leistung zu erbringen. Sie setzt den Schuldner in Verzug und berechtigt den Glaeubiger zu Verzugszinsen und weiteren rechtlichen Schritten.
Ausführliche Erklärung
Die Mahnung ist ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung von Forderungen und setzt den Schuldner rechtlich in Verzug, wenn die Leistung faellig und nicht erbracht wurde. Ab Verzugseintritt schuldet der Schuldner Verzugszinsen von fuenf Prozentpunkten ueber dem Basiszinssatz, bei Geschaeften zwischen Unternehmern neun Prozentpunkte.
Eine wirksame Mahnung enthaelt die genaue Bezeichnung der Forderung mit Rechnungsnummer und Betrag, das urspruengliche Zahlungsziel, eine Zahlungsaufforderung mit angemessener Nachfrist von typischerweise sieben bis vierzehn Tagen und den Hinweis auf Konsequenzen bei Nichtzahlung. Sie sollte sachlich formuliert sein und die Bankverbindung fuer die Zahlung enthalten.
In bestimmten Faellen tritt Verzug auch ohne Mahnung ein: wenn ein kalendermassig bestimmtes Zahlungsdatum verstrichen ist, dreissig Tage nach Faelligkeit und Rechnungszugang bei Verbrauchern (mit Hinweis in der Rechnung) oder bei ernsthafter Zahlungsverweigerung. Nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Zahlungsfrist kann der Glaeubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder Klage erheben. Dokumentieren Sie alle Mahnungen mit Datum und Versandnachweis.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Setzt den Schuldner in Verzug
- Berechtigt zu Verzugszinsen
- Angemessene Zahlungsfrist setzen
- Genaue Bezeichnung der Forderung
- Versand per Einschreiben bei wichtigen Faellen
- Vorbereitung fuer gerichtliches Mahnverfahren