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Rechnungsgeneratoren
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Standard-Rechnung
Klassische Rechnung mit allen Pflichtangaben, USt.-Ausweis und Bankverbindung
- Automatische Berechnung
- Logo-Upload
- PDF-Download
E-Rechnung
ZUGFeRD & XRechnung für B2B und Behörden - Pflicht seit 01.01.2026
- ZUGFeRD 2.0
- XRechnung
- PDF/A-3
Kleinunternehmer-Rechnung
Rechnung nach §19 UStG ohne Umsatzsteuer-Ausweis mit Pflichthinweis
- Ohne USt.
- Gesetzeskonform
- Pflichthinweis
Freiberufler-Rechnung
Optimiert für Berater, Coaches, Designer und freie Berufe
- Stundensätze
- Projektabrechnung
- Honorarnote
Handwerker-Rechnung
Mit Arbeitszeit, Material und Anfahrtskosten - inkl. Steuerbonus-Hinweis
- Arbeitskosten
- Materialkosten
- §35a EStG
Dienstleistungs-Rechnung
Für alle Dienstleister mit Leistungsbeschreibung und Stundensätzen
- Stundennachweis
- Leistungsperiode
- Projektbezug
E-Rechnungspflicht 2026 - Was Sie wissen müssen
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 01.01.2026: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Formate: ZUGFeRD (PDF mit XML) oder XRechnung (reines XML)
- Übergangsfristen: Versand-Pflicht schrittweise bis 2028
- Behörden: XRechnung mit Leitweg-ID erforderlich
ZUGFeRD vs. XRechnung - Welches Format brauche ich?
ZUGFeRD ist ein hybrides Rechnungsformat, das eine visuell ansprechende PDF-Rechnung mit einer maschinenlesbaren XML-Datei kombiniert. Es eignet sich hervorragend für den B2B-Bereich, da der Empfänger die Rechnung sowohl ansehen als auch automatisch verarbeiten kann. ZUGFeRD ist konform zum europäischen Standard EN 16931.
XRechnung ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung. Es wurde speziell für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland entwickelt und ist seit 2020 für Lieferanten des Bundes verpflichtend. Für XRechnung benötigen Sie eine Leitweg-ID, die Sie vom jeweiligen Auftraggeber erhalten.
Übergangsfristen für den E-Rechnungs-Versand
| Zeitraum | Regelung |
|---|---|
| Bis 31.12.2026 | Papier- und PDF-Rechnungen erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers) |
| Ab 01.01.2027 | E-Rechnung Pflicht für Unternehmen mit > 800.000 € Jahresumsatz |
| Ab 01.01.2028 | E-Rechnung Pflicht für alle Unternehmen |
Rechnung erstellen - Schritt für Schritt
Rechnungstyp wählen
Wählen Sie den passenden Rechnungstyp: Standard-Rechnung, E-Rechnung, Kleinunternehmer-Rechnung oder eine branchenspezifische Vorlage.
Absender-Daten eingeben
Geben Sie Ihre Firmendaten ein: Name, Adresse, Steuernummer/USt-IdNr., Bankverbindung und optional Ihr Logo.
Empfänger-Daten eingeben
Erfassen Sie die Kundendaten: Name oder Firma, vollständige Anschrift.
Rechnungspositionen hinzufügen
Fügen Sie Ihre Leistungen oder Produkte hinzu mit Beschreibung, Menge, Einheit und Einzelpreis. Die Summen werden automatisch berechnet.
Rechnung herunterladen
Laden Sie Ihre fertige Rechnung als PDF herunter. Bei E-Rechnungen erhalten Sie ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML.
Häufige Fragen zu Rechnungen
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland sind die Formate ZUGFeRD und XRechnung etabliert. ZUGFeRD kombiniert ein normales PDF mit einer eingebetteten XML-Datei, während XRechnung ein reines XML-Format ist.
Seit wann gilt die E-Rechnungspflicht?
Seit dem 1. Januar 2026 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für den Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen: Bis Ende 2026 dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen versendet werden (mit Zustimmung des Empfängers), ab 2027 gilt die Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Jahresumsatz, und ab 2028 für alle.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist ein hybrides Format: Ein PDF-Dokument mit eingebetteter XML-Datei. Es kann sowohl von Menschen gelesen als auch maschinell verarbeitet werden. XRechnung hingegen ist ein reines XML-Format ohne visuelle Darstellung, das speziell für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland entwickelt wurde. Für Behörden benötigen Sie XRechnung mit einer Leitweg-ID.
Was muss auf einer Rechnung stehen?
Pflichtangaben nach §14 UStG: Vollständiger Name und Anschrift des Rechnungsausstellers und Empfängers, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Lieferung/Leistung, Nettobetrag, angewandter Steuersatz und Steuerbetrag sowie Gesamtbetrag.
Was ist eine Kleinunternehmer-Rechnung?
Kleinunternehmer nach §19 UStG mit einem Jahresumsatz bis 22.000 € (im Vorjahr) und voraussichtlich unter 50.000 € im laufenden Jahr sind von der Umsatzsteuer befreit. Ihre Rechnungen dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen und müssen den Hinweis "Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" enthalten.
Welche Zahlungsfrist ist üblich?
Die gesetzliche Zahlungsfrist beträgt 30 Tage (§286 BGB). Üblich sind jedoch kürzere Fristen von 14 Tagen oder "sofort fällig". Bei Geschäften mit Verbrauchern (B2C) muss auf die 30-Tage-Frist hingewiesen werden. Bei Geschäftskunden (B2B) gilt die Frist automatisch.
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RatgeberAlles zur E-Rechnungspflicht: ZUGFeRD vs. XRechnung, Pflichtangaben, Übergangsfristen
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