Handwerker-Rechnung kostenlos erstellen.

Mit separater Ausweisung der Arbeitskosten für den Steuerbonus nach §35a EStG

§35a SteuerbonusKeine AnmeldungDSGVO-konform

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Weisen Sie Arbeitskosten (inkl. Anfahrt) und Materialkosten getrennt aus. So können Ihre Kunden den Steuerbonus nach §35a EStG nutzen und bis zu 1.200 € pro Jahr sparen. Der Hinweis wird automatisch in die Bemerkungen eingefügt.

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So rechnen Sie als Handwerker richtig ab

Arbeitskosten korrekt ausweisen

Damit Ihre Kunden den Steuerbonus nach §35a EStG nutzen können, müssen Sie die Arbeitskosten getrennt vom Material ausweisen. Erstellen Sie separate Positionen:

  • Arbeitszeit: Stunden × Stundensatz
  • Anfahrt: Kilometer oder Pauschale
  • Material: Einzeln aufgeführt

Beispiel für eine Handwerker-Rechnung

PositionMengeEinheitPreisGesamt
Arbeitszeit Sanitärinstallation4Std.55,00 €220,00 €
Anfahrtskosten1Pausch.35,00 €35,00 €
Arbeitskosten gem. §35a EStG255,00 €
Wasserhahn Grohe Eurosmart1Stück89,00 €89,00 €
Anschlussschläuche2Stück12,50 €25,00 €
Materialkosten114,00 €

Hinweis für Ihre Kunden

Fügen Sie folgenden Hinweis in Ihre Rechnungen ein, um Ihre Kunden auf die Steuerersparnis aufmerksam zu machen:

“Die ausgewiesenen Arbeitskosten (inkl. Anfahrt) können gemäß §35a EStG mit 20% (max. 1.200 € jährlich) steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Zahlung per Überweisung.”

Häufige Fragen zur Handwerker-Rechnung

Was ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach §35a EStG?

Private Haushalte können 20% der Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten, aber ohne Material) von Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen - maximal 1.200 € pro Jahr. Voraussetzung: Die Leistung muss im eigenen Haushalt erbracht werden und die Rechnung per Überweisung bezahlt worden sein.

Wie muss ich die Arbeitskosten auf der Rechnung ausweisen?

Für den Steuerbonus müssen die Arbeitskosten (inkl. Fahrtkosten) separat vom Materialpreis ausgewiesen werden. Entweder in separaten Rechnungspositionen oder als eigene Zeile am Ende. Der Anteil der Arbeitskosten sollte klar erkennbar sein.

Welche Handwerkerleistungen sind steuerlich absetzbar?

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten im Haushalt, z.B.: Malerarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallationen, Gartenarbeiten, Schornsteinfegerleistungen, Wartung der Heizung, Reparaturen an Haushaltsgeräten. Nicht absetzbar: Neubaumaßnahmen und öffentlich geförderte Maßnahmen.

Was gehört alles zu den Arbeitskosten?

Zu den abzugsfähigen Arbeitskosten zählen: Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten (Miete), Entsorgungskosten (Arbeit), Gerüstkosten. NICHT dazu gehören: Materialkosten und bereits anderweitig geförderte Kosten.

Muss der Kunde bar bezahlen?

Nein, im Gegenteil! Für den Steuerbonus muss die Rechnung unbar bezahlt werden (Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte). Bei Barzahlung entfällt der Steuerabzug. Weisen Sie Ihre Kunden darauf hin!

Welche Angaben sind auf einer Handwerker-Rechnung Pflicht?

Alle üblichen Pflichtangaben nach §14 UStG plus: Für den Steuerbonus die separate Ausweisung der Arbeitskosten und idealerweise ein Hinweis auf §35a EStG. Bei Arbeiten am Gebäude außerdem die Adresse, an der die Leistung erbracht wurde.