VHV Versicherung kündigen
Erstellen Sie jetzt Ihre VHV Versicherung Kündigung kostenlos online. Alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfrist, Adresse und Ihrem Kündigungsschreiben auf einen Blick.
Kündigungsfrist
1-3 Monate zum Versicherungsjahr
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung
Sonderkündigungsrecht mit 1 Monat Frist bei Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung
Kündigungsadresse
VHV-Platz 1
30177 Hannover
Wichtige Informationen zur VHV Versicherung Kündigung
VHV Versicherungen (VHV Allgemeine Versicherung AG) ist ein traditionsreicher hannoveraner Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der besonders stark in der Kfz-, Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung ist. VHV ist als Direktversicherer bekannt und bietet wettbewerbsfähige Tarife ohne Außendienststruktur. Die Kündigungsfristen variieren je nach Versicherungssparte: Kfz-Versicherungen können mit einem Monat Frist zum Versicherungsjahresende gekündigt werden (Stichtag in der Regel 30. November). Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherungen haben eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Versicherungsjahresende. Besonderheit: Unfallversicherungen können bei VHV nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich mit Monatsfrist gekündigt werden. Postanschrift: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover. E-Mail: info@vhv.de, Fax: 0511 9078999. Textform ausreichend — keine Unterschrift nötig. Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhung ohne Leistungserweiterung besteht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang des Erhöhungsschreibens. VHV stellt auf seiner Website eine Kündigungsvorlage als PDF bereit. Für Wohngebäudeversicherungen: Bei Eigentümerwechsel geht die Versicherung auf den neuen Eigentümer über — dieser kann innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen.
Tipps zur Kündigung
- Kfz-Versicherung: 1 Monat Kündigungsfrist, bis 30.11.
- Haftpflicht/Wohngebäude: 3 Monate Kündigungsfrist
- Textform ausreichend (Brief, Fax, E-Mail)
- Einschreiben mit Rückschein empfohlen