Allianz kündigen
Erstellen Sie jetzt Ihre Allianz Kündigung kostenlos online. Alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfrist, Adresse und Ihrem Kündigungsschreiben auf einen Blick.
Kündigungsfrist
3 Monate zum Versicherungsjahr
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Online-Kündigung möglich
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung, Schadensfall
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung (1 Monat Frist) oder nach Schadensfall
Kündigungsadresse
Königinstraße 28
80802 München
Wichtige Informationen zur Allianz Kündigung
Die Allianz ist Deutschlands größter Versicherungskonzern mit über 20 Millionen Kunden. Bei der Kündigung Ihrer Allianz-Versicherung gibt es je nach Versicherungsart unterschiedliche Besonderheiten zu beachten. Die reguläre Kündigungsfrist bei den meisten Allianz-Versicherungen beträgt 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Wichtig: Das Versicherungsjahr entspricht nicht unbedingt dem Kalenderjahr, sondern beginnt an Ihrem ursprünglichen Vertragsdatum. Prüfen Sie Ihre Versicherungspolice. Für die Kfz-Versicherung gilt eine Sonderregelung: Die meisten Kfz-Versicherungen laufen zum Kalenderjahresende. Die Kündigung muss spätestens am 30. November bei der Allianz eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden. Verpassen Sie diese Frist, sind Sie ein weiteres Jahr gebunden. Bei Lebens- und Rentenversicherungen sollten Sie vor einer Kündigung sorgfältig abwägen: Der Rückkaufswert ist oft deutlich geringer als die eingezahlten Beiträge, besonders in den ersten Jahren. Alternativen wie Beitragsfreistellung oder Verkauf der Police können wirtschaftlich sinnvoller sein. Die Allianz bietet ein Online-Kündigungsportal unter "Meine Allianz". Dort können Sie viele Versicherungen direkt kündigen. Für Lebens- und Krankenversicherungen ist meist ein schriftlicher Antrag erforderlich.
Tipps zur Kündigung
- Kündigungsfrist 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres - nicht Kalenderjahr
- Kfz-Versicherung: Stichtag 30. November für Kündigung zum Jahresende beachten
- Online-Kündigung über "Meine Allianz" Portal möglich - schneller als Brief
- Nach Schadensfall: 1 Monat Sonderkündigungsrecht ab Regulierungsentscheidung
- Bei Beitragserhöhung ohne Leistungserbesserung: Sonderkündigung bis zum Erhöhungstermin
Achtung: Das sollten Sie beachten
- Versicherungsjahr ist oft NICHT das Kalenderjahr - Vertragsbeginn in Ihren Unterlagen prüfen
- Lebens- und Rentenversicherungen: Kündigung kann hohe finanzielle Verluste bedeuten
- Bei Kfz-Versicherung: Ohne Folgeversicherung droht Bußgeld und Kennzeichenentzug
- Gebündelte Versicherungen (z.B. Kfz + Rechtsschutz): Prüfen ob getrennte Kündigung möglich