Versicherungskammer Bayern kündigen
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Kündigungsfrist
3 Monate zum Versicherungsjahr
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung, Schadensfall
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder nach Schadensfall
Kündigungsadresse
Maximilianstraße 53
80530 München
Wichtige Informationen zur Versicherungskammer Bayern Kündigung
Die Versicherungskammer Bayern (VKB) ist eine öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt des Freistaats Bayern mit Sitz in München. Als regionales Flaggschiff versorgt die VKB vor allem bayerische Privat- und Firmenkunden und ist eine der größten öffentlichen Versicherungsgruppen Deutschlands. Produkte umfassen Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat-, Wohngebäude- und Lebensversicherungen. Die Kündigungsfristen hängen von der Sparte ab: Kfz-Versicherungen können mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsjahresende gekündigt werden — die Kündigung muss bis zum 30. November bei der VKB eingegangen sein. Sachpolicen wie Haftpflicht oder Wohngebäude unterliegen der dreimonatigen Kündigungsfrist. Textform ausreichend, keine Unterschrift nötig. Postanschrift: Versicherungskammer Bayern, Maximilianstraße 53, 80530 München. E-Mail: service@vkb.de, Fax: 089 21602714. Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung steht ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist zu — die Frist beginnt mit Zugang des Änderungsschreibens, nicht erst mit dem Stichtag der Beitragsänderung. Bei Schadensfall besteht für beide Vertragsparteien ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht nach Abschluss der Regulierung. Als öffentlich-rechtliches Institut mit Anstaltslast des Freistaats Bayern hat die VKB keine Insolvenzrisiken — für sicherheitsorientierte Kunden ein Argument.
Tipps zur Kündigung
- Kfz-Versicherung: Kündigung bis 30.11. zum Jahresende
- Textform ausreichend (keine Unterschrift nötig)
- Öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalt
- Regionale Bayerische Versicherung