R+V Versicherung kündigen
Erstellen Sie jetzt Ihre R+V Versicherung Kündigung kostenlos online. Alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfrist, Adresse und Ihrem Kündigungsschreiben auf einen Blick.
Kündigungsfrist
1-3 Monate zum Versicherungsjahr
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung, Schadensfall
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung oder nach Schadensfall
Kündigungsadresse
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Wichtige Informationen zur R+V Versicherung Kündigung
R+V Versicherung ist der genossenschaftliche Versicherungspartner der Volks- und Raiffeisenbanken und gehört zu den größten deutschen Versicherungsgruppen. Der Hauptsitz ist in Wiesbaden. Charakteristisch für R+V ist das Vertrieb über das genossenschaftliche Bankennetz — Verträge werden meist über die Hausbank abgeschlossen. Für die Kfz-Versicherung gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende (Stichtag 30. November). Sachpolicen (Haftpflicht, Hausrat) haben in der Regel eine Frist von drei Monaten zum Versicherungsjahresende. Postanschrift: R+V Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. E-Mail: ruv@ruv.de, Fax: 0611 5334500. Textform ausreichend — keine Unterschrift erforderlich. Empfehlung: schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern. Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungsverbesserung steht ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht zu. Gleiches gilt nach einem Schadensfall. R+V bietet mit dem Online-Service-Portal eine Möglichkeit, Vertragsdetails einzusehen; die Kündigung selbst muss jedoch derzeit per Brief, E-Mail oder Fax eingereicht werden. Lebensversicherungs- und Rentenverträge: Hier empfiehlt sich vor Kündigung eine Beratung zur Beitragsfreistellung als Alternative — eine Kündigung führt oft zu erheblichen finanziellen Verlusten.
Tipps zur Kündigung
- Kfz-Versicherung: 1 Monat Kündigungsfrist zum Jahresende
- Kfz-Versicherung: Kündigung bis 30.11.
- Textform ausreichend (E-Mail, Brief)
- Genossenschaftlicher Versicherer (Volks- und Raiffeisenbanken)
- Beitragsaussetzung als Alternative möglich