Debeka kündigen
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Kündigungsfrist
3 Monate zum Versicherungsjahr
Mindestlaufzeit: 1 Jahr
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung
Sonderkündigungsrecht mit 2 Monaten Frist bei Beitragserhöhung
Kündigungsadresse
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56073 Koblenz
Wichtige Informationen zur Debeka Kündigung
Die Debeka ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit Sitz in Koblenz und gehört zu den größten deutschen Versicherungsgruppen. Sie ist besonders bekannt für ihre private Kranken- und Lebensversicherung sowie für ihre starke Mitgliederbasis im öffentlichen Dienst. Für Sachversicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kfz) gilt eine reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Die Kündigung muss schriftlich an die Debeka Allgemeine Versicherung AG, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, 56073 Koblenz erfolgen. Eine Unterschrift ist nicht zwingend nötig — Textform (E-Mail, Fax, Brief) reicht aus. E-Mail: kundenservice@debeka.de, Fax: 0261 498 5555. Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten; danach ist eine Kündigung mit zwei Monaten Frist zum Monatsende möglich. Sonderkündigungsrecht: Bei Beitragserhöhung besteht ein Recht zur Kündigung binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe der Erhöhung. Vor Kündigung einer Lebensversicherung sollte der Rückkaufswert berechnet werden — dieser ist oft deutlich niedriger als die gezahlten Beiträge, besonders in frühen Vertragsjahren.
Tipps zur Kündigung
- Textform ausreichend (keine Unterschrift nötig)
- Krankenversicherung: 18 Monate Mindestlaufzeit
- Großer Krankenversicherer
- Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit