DAK-Gesundheit kündigen
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Kündigungsfrist
2 Monate zum Monatsende
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Zusatzbeitragserhöhung
Kündigungsadresse
Nagelsweg 27-31
20097 Hamburg
Wichtige Informationen zur DAK-Gesundheit Kündigung
Die DAK-Gesundheit (Deutsche Angestellten-Krankenkasse) ist mit rund 5,5 Millionen Versicherten eine der größten bundesweit tätigen Ersatzkassen. Trotz des Namens steht sie nicht nur Angestellten offen — grundsätzlich kann jeder gesetzlich Pflichtversicherte Mitglied werden. Hauptsitz ist Hamburg. Für die Kündigung gilt eine zweimonatige Frist zum Monatsende sowie eine Mindestbindung von 12 Monaten. Postanschrift: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27–31, 20097 Hamburg. Wer zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln möchte, muss die DAK nicht mehr selbst schriftlich kündigen — die neue Kasse leitet die Kündigung über das digitale DEÜV-Verfahren weiter. Sonderkündigungsrecht: Bei Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes entfällt die 12-Monate-Bindungsfrist. Die DAK muss diese Erhöhung mindestens einen Monat vorher bekanntgeben und im Schreiben explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Besonderheit für freiwillig GKV-Versicherte: Diese müssen die Kündigung selbst schriftlich einreichen; die allgemeine Mindestbindung beträgt seit 2021 auch hier 12 Monate. Wer aus der DAK in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln möchte, braucht ebenfalls eine schriftliche Kündigung — die neue PKV kann das nicht übernehmen.
Tipps zur Kündigung
- Große Ersatzkasse
- Bundesweit tätig