AOK kündigen
Erstellen Sie jetzt Ihre AOK Kündigung kostenlos online. Alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfrist, Adresse und Ihrem Kündigungsschreiben auf einen Blick.
Kündigungsfrist
2 Monate zum Monatsende
Mindestlaufzeit: 12 Monate
Kündigungsform
Schriftform erforderlich
Keine Online-Kündigung
Sonderkündigungsrecht möglich
Grund: Beitragserhöhung
Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung
Kündigungsadresse
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Wichtige Informationen zur AOK Kündigung
Die AOK ist eine der größten gesetzlichen Krankenversicherungen Deutschlands und gliedert sich in mehrere regionale Landesverbände (z.B. AOK Bayern, AOK Rheinland/Hamburg, AOK Baden-Württemberg). Die Kündigung muss daher an die regional zuständige AOK gerichtet werden — nicht an den AOK-Bundesverband. Die Adresse der zuständigen AOK finden Sie auf Ihrer Gesundheitskarte oder im Geschäftsstellenverzeichnis auf aok.de. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Hinzu kommt eine Bindungsfrist von 12 Monaten — Sie müssen also mindestens 12 Monate Mitglied bei der AOK sein, bevor Sie wechseln können. Sonderkündigungsrecht: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes entfällt die 12-Monate-Bindungsfrist, und Sie können unverzüglich mit der normalen zweimonatigen Frist wechseln. Wichtig: Seit der Kassenwahlrechtsreform müssen Sie die AOK beim Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse in vielen Fällen nicht mehr selbst kündigen. Die neue Krankenkasse übernimmt automatisch die Kündigung der bisherigen Mitgliedschaft per elektronischer Meldung. Eine schriftliche Kündigung ist dennoch möglich und für bestimmte Konstellationen (Kündigung ohne Wechsel, freiwillig Versicherte) weiterhin erforderlich.
Tipps zur Kündigung
- Gesetzliche Krankenkasse
- Neue Kasse vor Kündigung suchen
- Regionale AOKs haben eigene Adressen