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10 Fragen

FAQ: Kündigungen

Häufige Fragen zu Kündigungsschreiben, Kündigungsfristen und dem richtigen Vorgehen bei Vertragsbeendigung.

Was muss in einem Kündigungsschreiben stehen?

Ein wirksames Kündigungsschreiben muss enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse), Empfängeradresse, Datum, eindeutige Kündigungserklärung, Vertragsnummer/Kundennummer, gewünschtes Kündigungsdatum bzw. "zum nächstmöglichen Termin", Bitte um Bestätigung, und Ihre Unterschrift. Bei außerordentlicher Kündigung zusätzlich den Kündigungsgrund.

Wie berechne ich die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang der Kündigung beim Empfänger. Bei einer Frist "zum Monatsende" muss die Kündigung vor dem letzten Tag des Monats eingehen, um zum Ende des Folgemonats wirksam zu werden. Beispiel: Bei "3 Monate zum Monatsende" und Zugang am 15.01. endet der Vertrag am 30.04. Prüfen Sie immer Ihre AGB oder den Vertrag.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei: Preiserhöhungen, wesentlichen Vertragsänderungen, Umzug (bei ortsgebundenen Leistungen wie DSL), Todesfall des Vertragsinhabers, oder bei Nichterbringung der vertraglich zugesicherten Leistung. Die Frist beträgt meist 2-4 Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes.

Muss ich einen Grund für die Kündigung angeben?

Bei einer ordentlichen (fristgerechten) Kündigung müssen Sie keinen Grund angeben. Bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung ist die Angabe eines wichtigen Grundes erforderlich, z.B. Vertragsverletzung, Preiserhöhung oder Umzug.

Per E-Mail oder per Post kündigen?

Die Schriftform (unterschriebener Brief) ist rechtlich am sichersten und wird von den meisten Anbietern akzeptiert. Viele Anbieter erlauben inzwischen auch E-Mail oder Online-Kündigung. Prüfen Sie die AGB Ihres Anbieters. Für Miet- und Arbeitsverträge ist die Schriftform (§126 BGB) gesetzlich vorgeschrieben.

Was bedeutet "Kündigung zum nächstmöglichen Termin"?

Mit dieser Formulierung kündigen Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Der Anbieter muss Ihnen das genaue Vertragsende mitteilen. Diese Formulierung ist sinnvoll, wenn Sie Ihr genaues Vertragsende nicht kennen.

Wie verschicke ich eine Kündigung am besten?

Für maximale Rechtssicherheit empfehlen wir: Per Einschreiben (Einwurf oder Rückschein) bei wichtigen Verträgen wie Mietverträgen. Alternativ per Fax mit Sendebericht. Bei Online-Kündigungen: Screenshot der Bestätigung speichern. Per E-Mail: Lesebestätigung anfordern.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen. Die außerordentliche (fristlose) Kündigung beendet das Vertragsverhältnis sofort oder mit kurzer Frist, setzt aber einen wichtigen Grund voraus (z.B. Vertragsbruch, Preiserhöhung).

Was tun, wenn der Anbieter nicht auf meine Kündigung reagiert?

Bewahren Sie den Versandnachweis (Einschreiben-Beleg, Fax-Protokoll) auf. Kontaktieren Sie den Anbieter telefonisch oder per E-Mail und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung. Setzen Sie eine Frist (z.B. 14 Tage). Erhalten Sie keine Antwort, gilt die Kündigung als zugegangen, wenn Sie den Zugang nachweisen können.

Kann ich eine Kündigung widerrufen?

Eine Kündigung kann grundsätzlich nicht einseitig widerrufen werden, sobald sie dem Empfänger zugegangen ist. Sie können den Anbieter jedoch bitten, die Kündigung "zurückzunehmen" und das Vertragsverhältnis fortzuführen. Dies liegt im Ermessen des Anbieters und erfordert beidseitiges Einverständnis.