Vollmacht

Vorsorgevollmacht - Kostenlos erstellen

Vollmacht für den Fall der Geschäftsunfähigkeit. Ermöglicht einer Vertrauensperson, in Gesundheits-, Vermögens- und Behördenangelegenheiten zu handeln.

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Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist ein komplexes Dokument, das verschiedene Lebensbereiche abdeckt. Für eine umfassende Beratung empfehlen wir den Besuch einer Beratungsstelle.

Umfang der Vollmacht

Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Behörden- und Rechtsverkehr.

Gültigkeit

Die Vorsorgevollmacht kann sofort oder erst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit gelten. Sie vermeidet eine gerichtliche Betreuung und sollte im Vorsorgeregister hinterlegt werden.

Das muss Ihre Vorsorgevollmacht enthalten

Vollständige Angaben zum Vollmachtgeber
Vollständige Angaben zum Bevollmächtigten (mit Kontaktdaten)
Optional: Ersatzbevollmächtigter
Definition der Bereiche (Gesundheit, Vermögen, Behörden etc.)
Festlegung des Innenverhältnisses (Anweisungen an den Bevollmächtigten)
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift
Empfehlung: Registrierung im Vorsorgeregister

Wichtige Hinweise

  • • Diese Vorlage dient als Muster und sollte an individuelle Bedürfnisse angepasst werden.
  • • Bei wichtigen Entscheidungen empfehlen wir eine rechtliche Beratung.
  • • Für Grundstücksgeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
  • • Registrieren Sie Vorsorgedokumente im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.

Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht

Was ist der Unterschied zwischen Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung?
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigen Sie selbst eine Person. Bei einer Betreuungsverfügung schlagen Sie dem Gericht jemanden vor, falls doch eine rechtliche Betreuung nötig wird. Die Vorsorgevollmacht hat Vorrang und vermeidet das Betreuungsverfahren.
Wann greift die Vorsorgevollmacht?
Das können Sie selbst festlegen: Entweder gilt sie sofort (praktischer im Alltag) oder erst bei Eintritt der Geschäftsunfähigkeit. Bei sofortiger Geltung vertrauen Sie darauf, dass der Bevollmächtigte sie erst im Ernstfall nutzt.
Kann ein Bevollmächtigter über meinen Aufenthalt bestimmen?
Nur wenn Sie ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausdrücklich erteilen. Dies umfasst z.B. die Entscheidung über einen Umzug ins Pflegeheim. Für freiheitsentziehende Maßnahmen (z.B. Fixierung) braucht der Bevollmächtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Sollte ich die Vorsorgevollmacht registrieren lassen?
Ja, die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) ist sehr empfehlenswert. So können Gerichte und Ärzte im Ernstfall prüfen, ob eine Vollmacht existiert. Die Registrierung kostet einmalig ca. 20 Euro.
Kann ich die Vorsorgevollmacht widerrufen?
Ja, solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie die Vollmacht jederzeit widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und sollte dem Bevollmächtigten und dem Vorsorgeregister mitgeteilt werden. Das Original sollte vernichtet werden.

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