E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2026 auch für Kleinunternehmer nach §19 UStG. Das bedeutet: Wenn Sie als Kleinunternehmer an andere Unternehmen (B2B) Rechnungen stellen, müssen diese im E-Rechnungsformat erstellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Empfangspflicht (sofort gültig):
- Sie müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen
- Eine Ablehnung von E-Rechnungen ist nicht mehr zulässig
- Ein E-Mail-Postfach reicht als Empfangskanal aus
Versandpflicht (mit Übergangsfristen):
| Zeitraum | Regelung für Kleinunternehmer |
|---|---|
| Bis 31.12.2026 | Papier und PDF weiterhin erlaubt |
| Ab 01.01.2027 | E-Rechnung Pflicht bei Vorjahresumsatz > 800.000 EUR |
| Ab 01.01.2028 | E-Rechnung Pflicht für alle Unternehmer |
Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht
Nicht alle Rechnungen müssen als E-Rechnung erstellt werden:
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 EUR brutto
- Fahrausweise und ähnliche Dokumente
- B2C-Rechnungen an Privatpersonen
Unterschied: E-Rechnung mit und ohne Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer stellen Sie Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis. Das hat Auswirkungen auf die E-Rechnung:
Normale E-Rechnung (mit USt.)
- Nettobetrag + Steuersatz + Steuerbetrag = Bruttobetrag
- Steuer-ID oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Steuersatz (19% oder 7%) für jede Position
Kleinunternehmer E-Rechnung (ohne USt.)
- Nur der Bruttobetrag (= Nettobetrag)
- Steuersatz = 0%
- Pflichthinweis auf Steuerbefreiung nach §19 UStG
- Keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich
Der Pflichthinweis
In der E-Rechnung muss zwingend ein Hinweis auf die Steuerbefreiung enthalten sein:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
oder
"Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG."
Dieser Hinweis wird im XML-Teil der ZUGFeRD-Rechnung im Feld "TaxExemptionReason" hinterlegt.
ZUGFeRD-Rechnung für Kleinunternehmer erstellen
Das ZUGFeRD-Format ist ideal für Kleinunternehmer, da es ein hybrides Format ist:
- Visuelles PDF für den Empfänger
- Maschinenlesbares XML für die automatische Verarbeitung
Schritt-für-Schritt Anleitung
Schritt 1: Absender-Daten eingeben
- Vollständiger Name oder Firmenname
- Anschrift (Straße, PLZ, Ort)
- Steuernummer (nicht USt-IdNr., da nicht vorhanden)
- Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)
Schritt 2: Empfänger-Daten erfassen
- Name/Firma des Kunden
- Vollständige Anschrift
- Optional: Kundennummer, Bestellnummer
Schritt 3: Rechnungsdetails
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsdatum
- Leistungszeitraum oder -datum
Schritt 4: Positionen hinzufügen
- Leistungsbeschreibung
- Menge und Einheit
- Einzelpreis (= Bruttopreis, da keine USt.)
- Steuersatz: 0% wählen
Schritt 5: Steuerbefreiungshinweis
- Hinweis auf §19 UStG aktivieren
- Unser Generator fügt den Text automatisch ein
Schritt 6: ZUGFeRD-PDF generieren
- Format wählen (BASIC oder EN 16931)
- PDF mit eingebettetem XML herunterladen
Pflichtangaben bei §19 UStG
Die E-Rechnung eines Kleinunternehmers muss folgende Pflichtangaben enthalten:
Allgemeine Pflichtangaben (wie bei jeder Rechnung)
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer des Kleinunternehmers
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Leistung oder Ware
- Zeitpunkt der Leistung/Lieferung
- Entgelt (Gesamtbetrag)
Besondere Angaben für Kleinunternehmer
- Steuersatz 0% für alle Positionen
- Hinweis auf Steuerbefreiung nach §19 UStG
- Kein Steuerbetrag (muss explizit 0,00 EUR sein)
Was NICHT auf der Rechnung stehen darf
Wichtig: Als Kleinunternehmer dürfen Sie auf Ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen! Wenn Sie versehentlich Umsatzsteuer berechnen, schulden Sie diese dem Finanzamt – auch wenn Sie Kleinunternehmer sind.
- ❌ Steuersatz 19% oder 7%
- ❌ Umsatzsteuer-Betrag
- ❌ "inkl. MwSt." ohne Hinweis auf §19 UStG
Übergangsfristen und Ausnahmen
Die E-Rechnungspflicht wird schrittweise eingeführt. Für Kleinunternehmer gelten dieselben Fristen wie für alle anderen Unternehmer:
Zeitplan der Einführung
2026: Empfangspflicht
- Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können
- Das gilt auch für Kleinunternehmer
- Ein E-Mail-Postfach reicht aus
2026: Übergangsfrist für den Versand
- PDF- und Papierrechnungen sind noch erlaubt
- Der Empfänger muss zustimmen
- Bereits jetzt auf E-Rechnung umstellen ist empfehlenswert
2027: Pflicht für größere Unternehmen
- Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz > 800.000 EUR
- Die meisten Kleinunternehmer sind noch nicht betroffen
2028: Pflicht für alle
- E-Rechnung wird für alle B2B-Rechnungen verpflichtend
- Kleinunternehmer müssen jetzt E-Rechnungen versenden
Praktische Konsequenzen
| Situation | Was tun? |
|---|---|
| Rechnung an Unternehmen | Ab 2028 E-Rechnung Pflicht |
| Rechnung an Privatperson | Keine E-Rechnung erforderlich |
| Kleinbetragsrechnung < 250 EUR | Keine E-Rechnung erforderlich |
| Lieferschein ohne Rechnung | Keine E-Rechnung erforderlich |
Schritt-für-Schritt: E-Rechnung ohne MwSt erstellen
Mit unserem kostenlosen E-Rechnungsgenerator erstellen Sie als Kleinunternehmer in wenigen Minuten eine konforme ZUGFeRD-Rechnung:
1. Generator öffnen
Gehen Sie zu unserem Kleinunternehmer-Rechnungsgenerator unter /rechnungen/kleinunternehmer.
2. Ihre Daten eingeben
- Name/Firma
- Vollständige Adresse
- Steuernummer (nicht USt-IdNr.)
- Bankverbindung
3. Kundendaten erfassen
- Kundenname/-firma
- Anschrift
- Optional: Referenznummer
4. Rechnungsdetails
- Rechnungsnummer (fortlaufend!)
- Datum
- Leistungszeitraum
5. Positionen hinzufügen
- Beschreibung der Leistung
- Menge und Einheit
- Preis (= Bruttopreis bei 0% USt.)
6. §19 UStG aktivieren
- Checkbox "Kleinunternehmer" aktivieren
- Der Hinweistext wird automatisch eingefügt
7. Vorschau prüfen
- Kontrollieren Sie alle Angaben
- Der Hinweis auf §19 UStG sollte sichtbar sein
- Keine Umsatzsteuer darf ausgewiesen sein
8. E-Rechnung herunterladen
- Wählen Sie "ZUGFeRD-PDF"
- Das PDF enthält das eingebettete XML
- Versenden Sie die Rechnung per E-Mail
Tipp: Speichern Sie Ihre Absenderdaten als Vorlage, um Zeit zu sparen.
Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler sehen wir bei Kleinunternehmer-E-Rechnungen häufig:
Fehler 1: Falscher Steuersatz
Falsch: Steuersatz 19% angeben und dann 0 EUR Steuer berechnen Richtig: Steuersatz 0% und Steuerbefreiungsgrund angeben
Fehler 2: Fehlender Hinweistext
Falsch: Keine Erklärung, warum keine USt. berechnet wird Richtig: "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Fehler 3: USt-IdNr. statt Steuernummer
Falsch: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben Richtig: Nur die normale Steuernummer vom Finanzamt
Fehler 4: "Netto" und "Brutto" verwechseln
Falsch: Unterschiedliche Netto- und Bruttobeträge Richtig: Bei 0% USt. ist Netto = Brutto
Fehler 5: Format nicht E-Rechnungs-konform
Falsch: Normales PDF ohne XML-Daten Richtig: ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML oder XRechnung-XML
Fehler 6: Versehentlicher Steuerausweis
Wichtig: Wenn Sie als Kleinunternehmer versehentlich Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen, schulden Sie diese dem Finanzamt! Der Kunde kann die Vorsteuer nicht abziehen, aber Sie müssen die Steuer trotzdem abführen.
Checkliste vor dem Versand
- Steuersatz = 0%
- Hinweis auf §19 UStG vorhanden
- Nur Steuernummer (keine USt-IdNr.)
- Netto = Brutto
- ZUGFeRD-Format (nicht nur PDF)
FAQ: Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer wirklich E-Rechnungen erstellen?
Ja, ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer E-Rechnungen an andere Unternehmen versenden. Die Empfangspflicht gilt bereits seit 2026.
Kann ich weiterhin PDF-Rechnungen per E-Mail verschicken?
Bis Ende 2027 ja, wenn der Empfänger zustimmt. Ab 2028 muss es ein E-Rechnungsformat (ZUGFeRD oder XRechnung) sein.
Was passiert, wenn ich keine E-Rechnung erstelle?
Die Rechnung kann vom Geschäftskunden abgelehnt werden. Zudem drohen bei wiederholten Verstößen Bußgelder.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine USt-IdNr.?
Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG benötigen keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die normale Steuernummer reicht aus.
Kann mein Kunde die "Vorsteuer" aus meiner Rechnung abziehen?
Nein. Da Sie keine Umsatzsteuer berechnen, gibt es keine Vorsteuer zum Abziehen. Das ist für Geschäftskunden ein Nachteil der Kleinunternehmerregelung.
Was kostet ein E-Rechnungs-Tool?
Unser ZUGFeRD-Generator ist kostenlos. Es gibt keine versteckten Kosten oder Registrierungspflicht.
Wie archiviere ich E-Rechnungen richtig?
E-Rechnungen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden – digital, unveränderbar und jederzeit lesbar. Ein strukturiertes Ablagesystem und regelmäßige Backups sind empfehlenswert.