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BahnCard kündigen

Erstellen Sie jetzt Ihre BahnCard Kündigung kostenlos online. Alle wichtigen Informationen zu Kündigungsfrist, Adresse und Ihrem Kündigungsschreiben auf einen Blick.

Kündigungsfrist

6 Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsjahres

Mindestlaufzeit: 1 Jahr (automatische Verlängerung um 1 Jahr)

Kündigungsform

Schriftform erforderlich

Online-Kündigung möglich

Sonderkündigungsrecht möglich

Grund: Dauerhafte Nichtnutzbarkeit (z. B. Schwerbehinderung), Umzug ins Ausland

Bei dauerhafter Verhinderung der Nutzung kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Belege (z. B. Attest, Ummeldung) beilegen.

Kündigungsadresse

DB Fernverkehr AG, ServiceCenter BahnCard
Postfach 10 05 51
60605 Frankfurt am Main

Wichtige Informationen zur BahnCard Kündigung

Die BahnCard ist eine Rabattkarte der Deutschen Bahn, die auf Zugtickets im DB-Fernverkehr Nachlässe von 25 % (BahnCard 25), 50 % (BahnCard 50) oder sogar 100 % (BahnCard 100 – Freifahrten im gesamten Fernverkehr) gewährt. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Wichtigste Besonderheit: Die BahnCard verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht mindestens 6 Wochen vor Ablauf kündigen. Das Ablaufdatum steht direkt auf Ihrer Karte. Tragen Sie sich die Kündigungsfrist sofort in Ihren Kalender ein, wenn Sie die BahnCard erhalten. Den schnellsten Weg zur Kündigung bietet das DB-Konto auf bahn.de: Unter „Meine BahnCard" finden Sie direkt die Option „BahnCard kündigen". Die Kündigung wird sofort bestätigt. Alternativ können Sie schriftlich per Brief an das ServiceCenter BahnCard kündigen. BahnCard 100: Wegen des deutlich höheren Jahresbetrags (ab ca. 4.000 € in der 2. Klasse) ist eine rechtzeitige Kündigung hier besonders wichtig. Die BahnCard 100 kann seit 2021 auch monatlich als Abo (Railpass) abgeschlossen werden – prüfen Sie, ob Sie ein Jahres- oder Monatsmodell haben. Hinweis: Die BahnCard ist eine Karte auf Ihren Namen und nicht übertragbar. Falls Sie sie verloren haben oder gestohlen wurde, beantragen Sie eine Ersatzkarte – das beeinflusst die Kündigungsfrist nicht.

Tipps zur Kündigung

  • Kündigung bequem online im DB-Konto unter „Meine BahnCard" → „BahnCard kündigen" möglich
  • Kündigungsfrist im Kalender notieren: 6 Wochen vor dem aufgedruckten Ablaufdatum ist Stichtag
  • Das Ablaufdatum steht direkt auf Ihrer BahnCard-Karte
  • Schriftliche Kündigung per Brief an das ServiceCenter BahnCard in Frankfurt am Main senden
  • Bei postalischer Kündigung: Einschreiben empfehlenswert, um den Eingang nachweisen zu können
  • Nach einer Kündigung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung – diese aufbewahren
  • Aktuelle Adresse für postalische Kündigung auf bahn.de verifizieren, da sich Servicecenter-Adressen gelegentlich ändern können

Achtung: Das sollten Sie beachten

  • Die BahnCard verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen
  • Die 6-Wochen-Frist ist fest – auch ein Tag Verzögerung führt zur automatischen Verlängerung
  • Nach Verlängerung wird der Jahresbeitrag automatisch eingezogen – eine Rückerstattung ist dann nicht mehr möglich
  • BahnCard 25, 50 und 100 haben denselben Kündigungsweg, aber deutlich unterschiedliche Jahresbeiträge

Häufig gekündigte Produkte

BahnCard 25 (2. Klasse)BahnCard 25 (1. Klasse)BahnCard 50 (2. Klasse)BahnCard 50 (1. Klasse)BahnCard 100 (2. Klasse)BahnCard 100 (1. Klasse)

Häufige Fragen zur BahnCard Kündigung

Welche Kündigungsfrist gilt bei BahnCard?
Die Kündigungsfrist bei BahnCard beträgt 6 Wochen vor Ablauf des Gültigkeitsjahres. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr (automatische Verlängerung um 1 Jahr).
An welche Adresse muss ich die BahnCard Kündigung schicken?
Die Kündigung ist zu richten an: DB Fernverkehr AG, ServiceCenter BahnCard, Postfach 10 05 51, 60605 Frankfurt am Main.
Kann ich meinen BahnCard Vertrag online kündigen?
Ja, BahnCard akzeptiert Online-Kündigungen. Sie können die Kündigung über https://www.bahn.de/bahncard einreichen. Alternativ können Sie unseren kostenlosen Generator nutzen und das Kündigungsschreiben als PDF herunterladen.
Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei BahnCard?
Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei BahnCard in folgenden Fällen: Dauerhafte Nichtnutzbarkeit (z. B. Schwerbehinderung), Umzug ins Ausland. Bei dauerhafter Verhinderung der Nutzung kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Belege (z. B. Attest, Ummeldung) beilegen.
Wie erhalte ich eine Kündigungsbestätigung von BahnCard?
Fordern Sie in Ihrem Kündigungsschreiben ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung an. BahnCard ist verpflichtet, Ihnen den Eingang der Kündigung zu bestätigen. Unser Generator fügt diese Aufforderung automatisch ein.
Was passiert nach der Kündigung meines BahnCard Vertrags?
Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Bestätigung. Der Vertrag endet zum vereinbarten Termin. Achten Sie darauf, etwaige Hardware rechtzeitig zurückzugeben und Ihr Guthaben aufzubrauchen.